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OLG Frankfurt, 16.12.2005 - 24 U 145/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 35 GmbHG, § 38 GmbHG, § 46 Nr 5 GmbHG
GmbH: Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nach Abberufung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 174 § 180; GmbHG § 35 § 46
GmbH: Abberufung eines von zwei Geschäftsführern durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bedeutet keine konkludente Bevollmächtigung des verbleibenden Gesellschafters, die Kündigung auszusprechen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH über die ordentliche Kündigung seines Anstellungsverhältnisses nach Abberufung eines von zwei Geschäftsführern; Vorliegen einer schlüssigen Vollmachtserteilung zur Abgabe der Kündigungserklärung an den verbleibenden ...
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 29.06.2005 - 20 O 409/04
- OLG Frankfurt, 16.12.2005 - 24 U 145/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 366
- ZIP 2006, 187